Isabelle Michel
Heilpraktikerin I Osteopathie B.Sc.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Muss ich etwas mitbringen?
Um Befund und Diagnose zu unterstützen, bringen Sie gerne bereits vorliegende Befunde (MRT, CT und/oder Röntgenbilder), Laborberichte oder Arztbriefe mit. Bringen Sie bitte ein frisches großes Handtuch mit. Decken werden für jede Patient:in gewechselt. Tragen Sie außerdem gerne blickdichte Unterwäsche, in der Sie sich wohlfühlen. Lockere und leichte Kleidung ist ebenfalls für die Diagnostik von Vorteil.

Ich erreiche Sie nicht. Kann ich spontan in der Praxis vorbeikommen?
Nein. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während ich mich in einer Behandlung befinde, kann ich nicht an das Telefon gehen. Bitte hinterlassen Sie neben Ihrem vollständigen Namen auch Ihre Telefonnummer, sowie den Grund Ihres Anrufs auf dem Anrufbeantworter, sodass ich Sie zeitnah zurückzurufen kann.
Andernfalls schicken Sie mir gerne eine E-Mail oder SMS. Für dringliche Termine werden nach Möglichkeit Termine freigehalten.

Wann geht man eigentlich zu Osteopath:innen?
Die Antwort "immer dann, wenn Ärzt:innen nicht weiterkommen" wäre mit Sicherheit nicht pauschal richtig, denn die Osteopathie stellt oft eine Ergänzung zur Schulmedizin dar. Die Wege der Schulmedizin und der Osteopathie sind unterschiedlich und führen im Idealfall zum gleichen Ergebnis, nämlich zur Besserung der Beschwerden von Patient:innen. Egal, auf welchen Weg und in welche Hände man sich letztendlich begibt, Ziel ist es eine Besserung der Beschwerden von Patient:innen zu bewirken, sodass Sie sich wieder gesund fühlen dürfen. Die Konsultation einer Osteopathin oder Heilpraktikerin ersetzt jedoch nicht die Beratung einer Fachärztin. Die Osteopathie versteht sich nicht als Notfallmedizin, und kann die schulmedizinische Behandlung grundsätzlich nicht ersetzen. In der Osteopathie wird der Körper als Ganzes angesehen und nicht nur das Leiden an sich behandelt und gesehen. Anhand von einer ganzheitlichen Untersuchung und Behandlung des Bewegungsapparats, der Organe und aller Gewebe im Körper möchte ich herausfinden, warum Krankheitssymptome überhaupt entstanden sind. Ziel ist daher, die mögliche Ursache zu finden, zu beseitigen und somit zur Steigerung des Gesundungsprozesses beizutragen.

Was bedeutet „Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie?“
Derzeit ist die Osteopathie bereits in zwölf europäischen Ländern gesetzlich geregelt:  Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Schweiz und Zypern. Allerdings nicht in Deutschland. Es gibt keine gesetzliche Regelung der Ausbildung, keine gesetzlich untermauerte Qualitätssicherung für Patient:innensicherheit. Der Beruf "Osteopath" ist trotz jahrzehntelanger Tradition mit fundierter Ausbildung und fortschreitender Akademisierung in Deutschland noch immer nicht gesetzlich anerkannt. Dabei hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Osteopathie bereits 2010 als eigenständige medizinische Disziplin eingeordnet.

Weder ein Medizinstudium noch Heilpraktikerexamen können eine Qualitätssicherung der osteopathischen Qualifikation garantieren. Hervorragend ausgebildete Osteopath:innen dürfen ohne Heilpraktikerstatus nicht praktizieren. Heilpraktik:innen hingegen können ohne fundierte osteopathische Ausbildung behandeln. Die Patient:innen wissen daher nicht, an wen sie geraten. Eine einheitliche Qualitätssicherung ist so nicht möglich, denn die Heilpraktikererlaubnis gewährleistet keine osteopathische Qualifikation.
Zudem fehlt eine Rechtssicherheit für Therapeut:innen. Verschiedene osteopathische Berufsverbände wie der Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands oder VOD e.V. fordern dies seit langem von der Politik und Mitgliedern ein. Die Berufsbezeichnung „Osteopath“ muss mit klar geregelten Ausbildungskriterien verbunden sein und so Patient:innen Transparenz hinsichtlich der Qualifikation bieten.

VOD e.V.

Mit meinem vierjährigen Studium, welches 2.828 Praxisstunden beinhaltete und ich mit einer umfangreichen klinischen Prüfung abschloss, habe ich den Akademischen Grad des „Bachelor of Science" in Osteopathie erreicht. Anschließend absolvierte ich erfolgreich die Prüfung zur Heilpraktikerin, die zur Zeit erforderlich ist, um den Beruf der Osteopathin/Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie ausüben zu dürfen. Daher spreche ich mich klar für die gesetzliche Anerkennung des Berufsbildes des Osteopathen, die Qualitätssicherung und somit für Ihren Patient:innenschutz aus. 

Ich oder ein enges Familienmitglied hat einen Magendarmvirus. Kann ich meinen Osteopathie-Termin trotzdem wahrnehmen?
Nein. Krankheitsbilder wie akute Infektionen (z.B. Magendarminfekt, Läuse), Brüche, akute psychische Erkrankungen, Tumore und ähnliches gehören in die Hände von Fachärzt:innen. Je nach Erkrankung kann eine begleitende osteopathische Behandlung, in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen, jedoch stattfinden. Falls Sie unter grippeähnlichen Symptomen wie Schnupfen, Husten, Fieber oder Erkältungssymptomen mit Kopf-, Gelenk- und Gliederschmerzen leiden oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit Personen hatten, die nachweißlich an Covid-19 erkrankt sind oder im Verdacht stehen, daran erkrankt zu sein, ebenso bei anderen Infektionskrankheiten wie z.B. Magendarm, bitte ich Sie vorab um telefonische Rücksprache, um das Wohl anderer Patient:innen und Meines nicht zu gefährden.
Ich selbst bin dreifach gegen Covid geimpft und halte meinen Impfkalender gemäß der STIKO-Empfehlung stets aktuell. Dies ist für Sie jedoch keine Voraussetzung um die Praxis betreten zu dürfen ;)

Benötige ich ein Rezept/Überweisung für die osteopathische Behandlung?
Nein. Eine Überweisung für eine osteopathische Behandlung ist grundsätzlich und rechtlich gesehen nicht notwendig. Möchten Sie jedoch im Anschluss eine Rückerstattung der osteopathischen Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen, verlangen diese hierzu meistens neben der Kopie Ihrer Rechnung auch ein Empfehlungsschreiben oder ärztliches Rezept. Das hängt ganz von Ihrer Krankenkasse ab. Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Erstattungskonditionen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung der osteopathischen Behandlung in Ihrem Fall erfolgt.

Ich erfülle alle Kriterien, die für eine eventuelle Kostenerstattung der Krankenkassen notwendig sind:

- 2.828 Stunden von nötigen 1350 Praxisstunden
- Bachelor of Science in Osteopathie (anerkannte Ausbildung und abschließende Klinische Prüfung)
- Heilpraktikererlaubnis
- Ich erfülle die geforderten hohen Qualitätsstandards und konnte somit eine Mitgliedschaft im Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V. erlangen

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Erstattungskonditionen Ihrer Krankenkasse:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Wird eine Ausfallpauschale erhoben, wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird?

Ja. Falls Sie Ihren vereinbarten Osteopathie Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen so früh wie möglich, aber mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Somit habe ich die Chance, den Termin an die nächsten Patient:innen auf der Warteliste weiterzugeben. Ich behalte mir vor, für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail, auch am Wochenende) ein Ausfallhonorar von 50 € zu erheben. Dieses Ausfallhonorar wird in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

Machen Sie auch Hausbesuche?
Eigentlich nein. Jedoch biete ich Hausbesuche für Personen an, welche auf Grund eingeschränkter körperlicher Mobilität die Räumlichkeiten nicht erreichen können. Diese werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Kontaktieren Sie mich bitte diesbezüglich vorab telefonisch oder per E-Mail.