Isabelle Michel
Heilpraktikerin I Osteopathie B.Sc.

Kosten

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung errechnen sich aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker und liegen in der Regel zwischen 90 - 100€.

Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss jeder Behandlung per EC-Karten- oder Kreditkartenzahlung oder auch in bar. 

Erstattung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für Osteopathie.

Ich erfülle alle Kriterien, die für eine eventuelle Kostenerstattung der Krankenkassen notwendig sind:

- 2.828 Stunden von nötigen 1350 Kontaktstunden
- Bachelor of Science in Osteopathie (anerkannte Ausbildung und abschließende Klinische Prüfung)
- Heilpraktikererlaubnis
- Ich erfülle die geforderten hohen Qualitätsstandards und konnte somit eine Mitgliedschaft im Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V. erlangen

Eine ärztliche Überweisung für eine osteopathische Behandlung ist grundsätzlich und rechtlich gesehen nicht notwendig. Möchten Sie jedoch im Anschluss eine Rückerstattung der osteopathischen Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen, verlangen diese hierzu meistens neben der Kopie Ihrer Rechnung auch ein Empfehlungsschreiben oder ärztliches Rezept. Das hängt ganz von Ihrer Krankenkasse ab. Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Erstattungskonditionen. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung der osteopathischen Behandlung für Sie erfolgt.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Erstattungskonditionen Ihrer Krankenkasse:
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Ausfallpauschale

Falls Sie Ihren vereinbarten Osteopathie Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen so früh wie möglich, aber mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Somit habe ich die Chance, den Termin an die nächsten Patient:innen auf der Warteliste weiterzugeben. Ich behalte mir vor, für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail, auch am Wochenende) ein Ausfallhonorar von 50 € zu erheben. Dieses Ausfallhonorar wird in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

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